Ingenieurbüro Marquardt
Büro für Gebäudetechnik und Energieberatung 
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Hydraulischer Abgleich

LEISTUNGEN

Hydraulischer Abgleich 


Was ist ein "hydraulischer Abgleich"?

Mit einfachen Worten:  jeder bekommt das, was er verdient. 

Jeder Verbraucher bekommt die Wassermenge zugewiesen, für die er ausgelegt wurde. 


Der hydraulische Abgleich ist ein Baustein, damit die Heizungsanlage energieeffizient betrieben werden kann. 


Niemand bezweifelt heute ernsthaft, dass beim Autofahren mehr Kraftstoff verbraucht wird, wenn die Reifen platt sind. Man kann durchaus noch fahren, man muss nur ´n bisschen mehr Gas geben.


Bei der Heizungsanlage ist das genauso! 


Wird schon warm werden - man muss nur genug Gas geben.... Und wenns dann im Zimmer mal nicht warm werden sollte, wird (wenn es gut läuft) im ersten Schritt die Heizungspumpe hochgestellt und erst im zweiten Schritt irgendwann die Vorlauftemperatur angehoben. Irgendwann wird's dann meist auch warm.  "Läuft!"


Der hydraulische Abgleich soll also dafür sorgen, dass mit minimalem Energieaufwand jederzeit genau die richtige Wärmemenge am richtigen Ort anliegt. 


Mit ein wenig planerischer Vorarbeit und fachgerechter Armaturenwahl ist der hydraulische Abgleich beherrschbar. 


Durch die aktuellen Forderungen im Rahmen des GEG und den Bedingungen bei der KfW-Förderung ist der hydraulische Abgleich nun verstärkt im Gespräch. 


Einerseits natürlich gut und lobenswert!

Andererseits aber auch etwas irritierend - gehört doch der hydraulische Abgleich seit Ewigkeiten für den Installateur zu den Nebenleistungen im Sinne der VOB (DIN 18380). Bei


Vielleicht werden wir ja irgendwann mit staatlichen Förderprogrammen dafür belohnt, dass wir bei grün über die Kreuzung fahren...


Zuständigkeiten

Der hydraulische Abgleich ist Ergebnis einer Planungsleistung

Zuständig für den hydraulischen Abgleich ist der Bauherr. Der Bauherr muss eine Planungsleistung beauftragen, deren Ergebnisse einen hydraulischen Abgleich ermöglichen.  Der Installateur muss diese Planungsergebnisse beim Bauherren abfordern und ist dann dafür zuständig, diese Planungsergebnisse zu prüfen und auf die Anlage zu übertragen. Der Bauherr muss diese Leistungen nach Fertigstellung  dann überprüfen und abnehmen (lassen). 


Vorgehensweise beim Neubau:

Mit den Daten der Heizlastberechnung, der Heizflächenauslegung und der Planung des Rohrnetzes liegen die Daten für den hydraulischen Abgleich in ausreichendem Umfang vor. Anhand dieser Daten können Einstellung an Thermostatventilen, Strangventilen und in der Zentrale vorgenommen und stichprobenweise überprüft werden.


Vorgehensweise Bestandsbau:

Für eine förderfähige Umsetzung des hydraulischen Abgleichs hat man sich auf zwei Verfahrenswiesen  geeinigt. Es wird also unterschieden in:


- Verfahren A (Mindestvariante)

- Verfahren B (Premiumvariante)


Der Unterschied zwischen den Varianten liegt überwiegend darin, dass bei Verfahren B eine raumweise Heizlastberechnung erstellt werden muss.

Bei beiden Varianten müssen die vorhandenen Heizkörper erfasst werden. Grundlage ist also immer eine sorgfältige Bestandserfassung. In einer engen Zusammenarbeit (!) mit Eigentümer, Hausverwaltung oder anderen Wissensträgern kann man den Bestand relativ genau erheben. Je nachdem, wie detailliert die Informationen vorliegen sollte man dann gemeinsam die weitere Vorgehensweise und notwendige Maßnahmen abstimmen.


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